Anmeldung

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Für bestehende Familien: Änderung der Betreuungszeiten in der Kita

Ablauf Neuanmeldung

Die Nachfrage nach freien Betreuungsplätzen ist sehr gross und wir führen eine Warteliste.

Um Ihnen schnellstmöglich ein Angebot der freien Plätze zukommen zu lassen, bitten wir Sie folgenden Ablauf für die Neuanmeldung Ihres Kindes einzuhalten:

  1. Bitte füllen Sie als erstes das Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie es an folgende E-Mailadresse: kita@schatzchischta.ch. Das Einsenden des Formulars ist unverbindlich.
  2. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird der Eingang bestätigt, die Belegungsmöglichkeit geprüft und sie erhalten nach Möglichkeit ein Angebot per Mail.
  3. Anschliessend können Sie das Angebot prüfen und uns mitteilen, ob Sie die Betreuungsplätze in Anspruch nehmen möchten. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht länger als bis zum vereinbarten Termin auf eine Antwort warten können – die Plätze werden dann weitervergeben.
  4. Sobald wir eine Zusage haben, bereiten wir den Betreuungsvertrag vor und lassen Ihnen diesen per E-Mail zukommen. Sobald der Vertrag unterzeichnet bei uns eingegangen ist, ist er rechtskräftig und die Betreuungsplätze gebucht.
  5. Zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie alle weiteren Informationen zum Eintritt ihres Kindes.

Wenn Sie vorab einen Einblick in unsere Kita erhalten möchten, kann während den regulären Öffnungszeiten eine persönliche Kita-Besichtigung vereinbart werden.

Sonstige Fragen beantworten wir gerne täglich telefonisch oder per E-Mail zwischen 9 – 16 Uhr.

Tarife

Die Kita Schatzchischta bietet Familien aus der Stadt Buchs einen einkommensabhängigen Tarif. Ebenfalls erhalten alle Familien welche im Kanton St. Gallen ihren Wohnsitz haben Fördergelder des Kantons.

Die Elternbeiträge richten sich nach der vom Verein beschlossenen Tarifordnung und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Tarifordnung

Tarifliste

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils in der zweiten Monatshälfte.

Betreuungsvertrag

Der Vertrag wir vor Eintritt des Kindes abgeschlossen und endet in dem Jahr in dem das Kind in den Kindergarten kommt per 31. Juli.

Probezeit

Gestaltet sich die Eingewöhnung für das Kind problematisch und ist daher eine Fortsetzung unzumutbar, können die Vertragsparteien den Vertrag während der Eingewöhnungszeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gegenseitig kündigen.

Kündigung

Ist die Eingewöhnung abgeschlossen, kann der Betreuungsvertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten per Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt wird die gesamte Kündigungszeit verrechnet.

Kündigung des Betreuungsvertrags