Allgemeines

Betreuungsvertrag

Der Vertrag wir vor Eintritt des Kindes abgeschlossen und endet in dem Jahr in dem das Kind in den Kindergarten kommt per 31. Juli.

Probezeit

Gestaltet sich die Eingewöhnung für das Kind problematisch und ist daher eine Fortsetzung unzumutbar, können die Vertragsparteien den Vertrag während der Eingewöhnungszeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gegenseitig kündigen.

Kündigung

Ist die Eingewöhnung abgeschlossen, kann der Betreuungsvertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten per Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt wird die gesamte Kündigungszeit verrechnet.

Versicherung

Die Eltern sind für die Krankenversicherung verantwortlich. Die Kinder sind während des Aufenthaltes in der Kita und auf dem Kindergartenweg durch die Eltern gegen Unfall zu versichern. Der Verein Kita Schatzchischta lehnt jegliche Haftung ab.